Inhalt
Ja, aber nur, wenn Ihr Mann einverstanden ist. Denn die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber dem Ehegatten eines urteilsfähigen Patienten. Bevor der Arzt die Akten herausgibt, muss er sich vergewissern, dass Ihr Mann nichts dagegen hat, dass Sie seine Krankengeschichte erhalten. Im Internet finden Sie für ein «Auskunftsbegehren an den Arzt» einen Musterbrief, den Ihr Mann nur noch unterschreiben müsste: www.edoeb.admin.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden