Inhalt
Nein. Angestellte im Rentenalter haben im Krankheitsfall ebenfalls einen Anspruch auf Lohnzahlung. Der Arbeitgeber muss Ihnen also eine Zeitlang den Lohn weiterzahlen, falls Sie krankheitsbedingt arbeitsunfähig werden. Der Umfang Ihres Anspruchs hängt von Ihrem Arbeitsort und von der Anzahl Dienstjahre beim jetzigen Arbeitgeber ab. Ihre Dienstjahre vor dem Erreichen des Rentenalters werden mitgezählt.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden