Pro & Kontra: Automatisch Organspender?
Ärzte sollen nach dem Tod Organe entnehmen dürfen, wenn man es nicht ausdrücklich verbietet. Das fordern Politiker und die Stiftung Swisstransplant, die das Verteilen der Spenderorgane koordiniert. Bundesrat und viele Fachleute stellen sich dagegen.
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Gesundheitstipp 03/2013
20.03.2013
«Entscheid schafft Sicherheit»
PRO Franz Immer, Arzt und Direktor Swisstransplant
Knapp die Hälfte der Schweizer entscheidet sich nicht, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Sie überlässt das den nächsten Angehörigen. Vor einer möglichen Organspende in einem Spital müssen dann gar in über 90 Prozent der Fäll die Angehörigen entscheiden. Oft liegt kein Spenderausweis vor oder...
«Entscheid schafft Sicherheit»
PRO Franz Immer, Arzt und Direktor Swisstransplant
Knapp die Hälfte der Schweizer entscheidet sich nicht, ob sie nach ihrem Tod Organe spenden möchte oder nicht. Sie überlässt das den nächsten Angehörigen. Vor einer möglichen Organspende in einem Spital müssen dann gar in über 90 Prozent der Fäll die Angehörigen entscheiden. Oft liegt kein Spenderausweis vor oder die Angehörigen waren nicht informiert. In dieser Unsicherheit lehnen viele Angehörige eine Organspende ab, obwohl dies vielleicht nicht im Sinn des Verstorbenen war.
Die Widerspruchslösung schafft hier Sicherheit. Menschen, die ihre Organe nicht spenden wollen, sollen ihren Entscheid in einem verbindlichen Register festhalten. Mit dieser neuen Lösung würden sich mehr Menschen entscheiden, ob sie Organe spenden möchten oder nicht. Und diejenigen, die das nicht möchten, können das verbindlich festhalten. Weil eine Organspende sowieso nur stattfinden darf, wenn dies auch dem Wunsch des Verstorbenen entspricht, bleibt das Gespräch mit den Angehörigen weiterhin zentraler Bestandteil. Das ist auch bei Verstorbenen der Fall, die sich zu Lebzeiten nicht geäussert haben. Das ändert an der jetzigen Situation nichts.
Jedes Jahr sterben gegen hundert Menschen, weil ihnen Ärzte das passende Organ nicht rechtzeitig zuteilen können. Es sind Menschen, die bis zuletzt auf dieses Geschenk gehofft haben. Sich entscheiden und seinen Entscheid zu kommunizieren, schafft Klarheit und Sicherheit – und gibt den Menschen auf der Warteliste die dringend benötigte Hoffnung.
«Jeder muss zustimmen können»
KONTRA Ruth Baumann-Hölzle, Stiftung Dialog Ethik
In der Schweiz darf jeder einem kranken Menschen Organe spenden. Das tut er freiwillig und in der Regel wohlinformiert. Gemäss Transplantationsgesetz muss der Spender seine Zustimmung geben. Einige Politiker wollen dieses Prinzip jetzt für die Organspende nach dem Hirntod umstossen. Bei der geforderten Widerspruchslösung muss jeder, der seine Organe nicht spenden möchte, dies vor dem Tod ausdrücklich kundtun. Wer nicht sein Veto geäussert hat, als er noch urteilsfähig war, dem können Ärzte nach dem Hirntod einfach Organe entnehmen. Schweigen wird dabei als Einverständnis gewertet. Die Befürworter dieser Lösung nehmen damit in Kauf, dass man Menschen Organe entnimmt, die dies gar nicht wollen. Dies würde dem Anspruch auf persönliche Freiheit und Integrität über den Tod hinaus widersprechen. Dann darf man auch nicht von einer «Spende» sprechen.
Kommt hinzu: Neue Erkenntnisse der Forschung weisen darauf hin, dass mit dem Hirntod der Sterbeprozess zwar unwiderruflich eingesetzt, die Gesamtsteuerung des Gehirns jedoch noch nicht ausgesetzt hat. Der Organspender muss deshalb zur Spende Ja sagen können, denn man weiss nicht, was die Organentnahme nach dem Hirntod für den Sterbeprozess bedeutet. Davon sind auch die Angehörigen betroffen, die Abschied nehmen wollen. Das Wissen, dass die Organentnahme im Sinne des Verstorbenen war, hilft Angehörigen bei ihrem Trauerprozess.
Eine Organspende ist ein lebenswichtiges Geschenk für einen anderen Menschen. Wie sich jemand entscheidet, ist seinem Gewissen zu überlassen. Gezwungen werden aber darf niemand.
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