Dreifach verglaste Fenster statt nur Doppelverglasung, Wärmedämmung an Kellerdecke und Estrichboden sowie ein alternatives Heizungssystem: Das sind die wirksamsten Massnahmen, um ein älteres Haus auf einen zeitgemässen Stand zu bringen. Kommt noch eine Fassadenisolation hinzu, kostet dies für ein durchschnittliches Einfamilienhaus um die 100000 Franken. Dafür spart man künftig 20 bis 50 Prozent der Energiekosten, im Durchschnitt 1000 bis 2500 Franken pro Jahr.
Doch viele Hauseigentümer scheuen die hohen Investitionskosten, auch wenn sie sich langfristig auszahlen würden. Nur etwa 1,5 Prozent der Liegenschaften werden pro Jahr saniert. Der Bund, die meisten Kantone und viele Gemeinden fördern darum die energetische Sanierung mit Beiträgen. In der Schweiz gibts über 2000 verschiedene Förderprogramme.
Websites listen Förderbeiträge am Wohnort auf
Es ist verständlich, dass sich in diesem «Förderdschungel» selbst Fachleute verirren. Immerhin bieten sich mehrere unabhängige Websites als Führer durch das Dickicht an. Die wichtigsten sind Energiefranken.ch und Bauwelt.ch. Bei beiden gibt man seine Postleitzahl ein und erhält dann eine Übersicht über die am Wohnort erhältlichen Förderbeiträge. Bauwelt wartet zusätzlich mit einem Internetrechner auf, bei dem man Baujahr und weitere Angaben zu seinem Haus eingeben kann. Das Programm ermittelt dann in Sekundenschnelle, mit welchen Förderbeiträgen man rechnen darf.
So zahlt etwa der Kanton Bern eine Pauschale von mindestens 20000 Franken für die Sanierung eines Einfamilienhauses, sofern damit der Minimalstandard GEAK-B erreicht wird. Der GEAK ist der offizielle Gebäudeenergieausweis der Kantone. Der Einbau von Sonnenkollektoren wird bis 10 Quadratmeter mit einem Pauschalbetrag von 2300 Franken unterstützt. Ist die Fläche grösser, gibt es noch 200 Franken pro Quadratmeter.
Der Kanton Zürich fördert unter anderem die Nachrüstung auf Minergiestandard und unterstützt Neubauten der Kategorien Minergie-P und Minergie-A. Unter dem Strich sind 5 bis 10 Prozent der Gesamtsumme als Förderbeiträge üblich. Für die Produktion von Alternativstrom können es bis zu 30 Prozent sein.
Das Gesuchsformular für Förderbeiträge füllt man auf der Website Dasgebaeudeprogramm.ch aus. Dabei muss man nicht nachweisen, dass die verwendeten Materialien und Bauteile tatsächlich Energie sparen. Das geht aus den Offerten der Handwerker und Lieferanten hervor und genügt als Beleg.
Wichtig: Das Gesuch muss unbedingt vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden. Hat man den Umbau bereits gestartet, gibt es keine Förderbeiträge mehr. Das Gesuch wird meist innerhalb weniger Wochen bewilligt, danach hat man zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Sind die Arbeiten fertig, reicht man das Abschlussformular ein. Erst dann erfolgt die Auszahlung der zugesagten Fördermittel.
Neues System: Strafe zahlen für nicht nachgerüstete Häuser
Unabhängig vom Gebäudesanierungsprogramm läuft die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Damit fördert der Bund die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach. Die KEV deckt die Differenz zwischen den Eigenkosten und dem Marktpreis. Und sie garantiert Kleinproduzenten von erneuerbarem Strom einen Preis, der ihren Selbstkosten entspricht. Das Problem: Der KEV- Fördertopf ist leer. Fast 37000 Ökostromprojekte warten auf Unterstützung (siehe Kasten ganz links).
Das heutige Fördersystem für Gebäudesanierung soll ab 2021 durch ein Lenkungssystem abgelöst werden. Statt Beiträgen gibt es dann Strafen für all jene, die ihr Haus energetisch nicht nachgerüstet haben. Auch wenn die definitiven Entscheide zur «Energiewende 2050» noch nicht gefällt sind, empfiehlt es sich, anstehende Energiesparmassnahmen in den kommenden Jahren anzupacken.
Achtung: Keine Einspeisevergütung ohne alle nötigen Formulare
Um die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zu erhalten, müssen sich die Betreiber einer Fotovoltaikanlage bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid anmelden und verschiedene Dokumente einreichen.
So machte es auch K-Geld-Leser Beat Wolf aus Eichberg SG (Name geändert). Im Herbst 2015 installierte er auf dem Dach seines Hauses eine Solaranlage. Er schickte auch rechtzeitig den Antrag auf KEV weg, um diesen Frühling die errechneten rund 9000 Franken Vergütung zu erhalten.
Doch Wolf vergass das Formular «IBAN und Wahlrecht». Deshalb blieb sein Antrag liegen – und das Geld blieb aus. Denn Swissgrid arbeitet in einem ersten Schritt grundsätzlich nur vollständige Anträge ab. Erst anschliessend werden Antragsteller mit unvollständigen Dossiers auf die fehlenden Formulare aufmerksam gemacht. Das kann – aufgrund der vielen Anmeldungen – zurzeit mehrere Monate dauern.
Inzwischen ist der KEV-Fördertopf aber erst einmal leer. Nun kann Wolf nur hoffen, dass der Topf zu einem späteren Zeitpunkt wieder gefüllt ist und er doch noch den Förderbeitrag einstreichen kann.
Alle Unterlagen und Informationen zum korrekten Antrag an eine KEV gibt es bei Swissgrid.ch/Fachportal /Themenübersicht/Erneuerbare Energien/Vergütung.
Sanieren: Indirekte Förderung mit Steuervorteilen
Neben den direkten Förderbeiträgen der öffentlichen Hand sind energiesparende Investitionen mit Steuervorteilen verbunden. Die Kosten für das energetisch sinnvolle Nachrüsten seines Hauses darf man von seinem steuerbaren Einkommen in Abzug bringen. Und dies selbst dann, wenn es sich nicht bloss um den Ersatz einer bestehenden Anlage handelt. Lediglich bei Neubauten und in den ersten Jahren nach der Erstellung (je nach Kanton zwischen einem und fünf Jahren) gelten auch Energiesparinvestitionen als Teil der nicht abziehbaren Anlagekosten.
Zudem fördern viele Kantonal- und Regionalbanken den Bau und die Renovierung energetisch vorbildlicher Eigenheime mit vergünstigten Hypothekarkrediten. Je nach Bank heissen sie Eco-, Öko-, Nachhaltigkeits- oder Minergie-Hypotheken und liegen in der Regel rund 0,5 Prozentpunkte unter dem Satz von Normalhypotheken. Laufzeit und Maximalbetrag sind aber üblicherweise beschränkt.