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Nein. Die Krankenkassen müssen die Kosten einer Zweitauskunft nicht berappen. Allerdings sind sie häufig kulant, weil man mit einer Zweitmeinung überflüssige Behandlungen vermeiden kann. Franchise und Selbstbehalt gehen aber in jedem Fall zu Lasten des Patienten.
Aufgepasst: Wenn Sie in der Grundversicherung das Hausarztmodell gewählt haben, können Sie nicht ohne weiteres eine Zweitmeinung einholen. Sie brauchen dann vom Hausarzt eine schriftliche Überweisung.
Tipp: Klären Sie auf jeden Fall bei der Krankenkasse ab, ob sie eine Zweitmeinung finanziert.
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