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Nein. Wenn die Krankenkasse die Kündigung erhalten hat, ist sie gültig. Erfolgt sie zu spät, gilt sie automatisch auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin. Ihr Versicherungsverhältnis endet somit nicht per Ende 2017, wie Sie das wollten, sondern erst per Ende 2018. Eine erneute Kündigung ist nicht nötig.
Tipp: Bewahren Sie die Postquittung des Einschreibens und die Kopie der Kündigung unbedingt auf.
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