Die künstliche Befruchtung im Reagenzglas ist in der Schweiz streng geregelt. So sind Mediziner verpflichtet, jeden Embryo zu registrieren, den sie im Reagenzglas erzeugen. Auch dürfen sie einer Frau höchstens drei Embryonen einsetzen. Denn sonst ist das Risiko, dass sie Mehrlinge gebärt, zu hoch und damit auch die Gefahr für Frühgeburten und andere Komplikationen. Ausserdem muss jede Klinik den Bundesbehörden mitteilen, wie viele künstliche Befruchtungen sie durchführt.
Doch das tun die Kliniken nicht immer korrekt – dies laut der neusten Statistik des Bundesamts: Bei 12 Reagenzglas-Befruchtungen haben sie offenbar mehr als drei Embryonen eingesetzt. Das schreckt Kritikerinnen auf. Die Zürcher Ethikerin Ruth Baumann-Hölzle spricht von «Ungereimtheiten». Und die können Folgen haben, so Gabriele Pichlhofer vom Basler Appell gegen Gentechnologie: «Ein Arzt gefährdet dann die Gesundheit von Mutter und Baby.» Bei 15 künstlichen Befruchtungen kann man nicht mehr nachvollziehen, wie viele Embryonen die Mediziner eingesetzt hatten. Ein solcher Fall bedeutet, dass es keine Kontrolle gibt, wer die Eltern dieser Embryonen sind. Ruth Baumann-Hölzle sagt: «So kann sich eine Frau nicht mehr sicher sein, dass der Arzt ihr wirklich ihren eigenen Embryo eingepflanzt hat.»
Selbstkontrolle: «Mehr als fragwürdig»
Die Statistik des Bundes nennt die Quelle der Zahlen nicht, Ärzte und Zentren sind anonymisiert. Pichlhofer findet das nicht in Ordnung: «So lässt sich nicht überprüfen, welche Zentren für die Fehler verantwortlich sind.» Was vielen Fachleuten sauer aufstösst: Die Ärztegesellschaft für Reproduktionsmedizin sammelt die Daten ihrer Kollegen und leitet sie an die Bundesbehörden weiter. Die Ärzte kontrollieren also weitgehend selber, ob sie das Gesetz für Fortpflanzungsmedizin einhalten oder nicht. Kantonsärzte sollten zwar alle zwei Jahre eine Kontrolle durchführen. Doch Christian De Geyter, Präsident der Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Professer an der Frauenklinik Basel, sagt, damit seien viele Ärzte überfordert.
Ruth Baumann-Hölzle kritisiert: «Eine Kontrolle, in der Fortpflanzungsärzte ihre eigenen Kollegen überprüfen, ist mehr als fragwürdig.» Und Pichlhofer sagt: «Die Branche setzt jährlich einige Millionen Franken mit dem Kinderwunsch von Paaren um. Diese haben Anspruch auf Transparenz.» Sie und andere Fachleute fordern, dass in Zukunft eine unabhängige Stelle die Zahlen erhebt. Das müsste man im neuen Fortpflanzungsgesetz ändern. Doch davon will das Parlament nichts wissen. Vor wenigen Tagen hat es über das Gesetz beraten.
Zur Kritik an der Statistik sagt De Geyter, die Zahlen seien seriös und realitätsgetreu. Zwar sei in 15 Fällen in der Tat unklar, wie viele Embryonen eingesetzt wurden. Doch bei jährlich rund 9800 künstlichen Befruchtungen sei es normal, dass es zu einigen Unstimmigkeiten käme. De Geyter bestreitet aber, dass Ärzte zu viele Embryonen eingesetzt oder Embryonen vertauscht hätten. Es handle sich um einen Computer-Fehler oder einen Fehler beim Eingeben der Daten. Es habe 12 Fälle gegeben, in denen sich aufgetaute befruchtete Eizellen nicht weiterentwickelt hätten. Deshalb habe der Arzt am nächsten Tag weitere Eizellen auftauen müssen. Der Computer habe die abgestorbenen Eizellen irrtümlicherweise zu den Embryonen gezählt, die der Arzt eingepflanzt habe.
Andere Ärzte bezweifeln diese Darstellung. Laut Bruno Imthurn, Direktor der Klinik für Reproduktions-Endokrinologie am Unispital Zürich, ist es unüblich, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen befruchtete Eizellen aufzutauen. Der Zürcher Fortpflanzungsarzt Peter Fehr sagt: «Wenn der Arzt eine befruchtete Eizelle auftaut, erkennt er sofort, ob sie lebensfähig ist. Wenn nicht, hat er am selben Tag noch genug Zeit, eine neue aufzutauen.»
De Geyter sagt ausserdem, die Gesellschaft für Reproduktionsmedizin möchte, dass das Bundesamt für Statistik die Datenerhebung übernimmt. Doch dieses lehne das ab. Das Bundesamt wiederum schreibt dem Gesundheitstipp, es werde die Daten in Zukunft verstärkt überprüfen. Allerdings schreibe das Gesetz vor, wenn möglich auf bestehende Daten zurückzugreifen und sie nicht selbst zu erheben. Die Vereinigung der Schweizer Kantonsärzte wollte sich nicht äussern.
Genetische Tests an Embryonen: Gesetz kommt vors Volk
Das neue Gesetz zur Fortpflanzungsmedizin soll künftig das umstrittene genetische Untersuchen von Embryonen im Reagenzglas zulassen. Das hat der Nationalrat am 3. Juni mit 138 zu 38 Stimmen bei 13 Enthaltungen bestimmt.
Das neue Gesetz sieht nicht vor, dass eine unabhängige Stelle die Daten erhebt. Auch dürfen die Zentren ihre Daten weiterhin anonymisiert übergeben. Voraussichtlich Ende 2015 stimmt das Volk darüber ab.