Inhalt
Ja. Zöliakie kann bereits im Säuglingsalter auftreten und gilt dann als Geburtsgebrechen. Daher zahlt die IV einen Pauschalbetrag an die Diät Ihrer Tochter. Diese Pauschale ist nach Altersklassen abgestuft. Für Ein- bis Zweijährige gibt es 600 Franken, für Drei- bis Sechsjährige 700 Franken, für Sieben- bis Zwölfjährige 1050 Franken und für 13- bis 20-Jährige 1450 Franken pro Jahr. Wenn die Krankheit erst im Erwachsenenalter auftritt, zahlt die Invalidenversicherung nichts.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Abzug bei Steuern nicht vergessen
Für eine ärztlich verordnete Zöliakie Diät (Zeugnis nötig) kann, zumindest im Kt. ZH, eine Diät Pauschale abgezogen werden.