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Gesundheitstipp 11/2023
08.11.2023
Zuständig ist die Unfallversicherung. Denn ein Zeckenbiss gilt rechtlich als Unfall. Sie sind über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert, deshalb muss die Unfallversicherung des Betriebs die Behandlungskosten zahlen. Franchise oder Selbstbehalt fällt nicht an.
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