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Gesundheitstipp 04/2021
14.04.2021
Nein. Für das Flicken von Löchern zahlt die Grundversicherung nichts. Sie übernimmt Zahnarztkosten nur, wenn die Behandlung aufgrund bestimmter Krankheiten nötig war. Zudem muss die Krankenkasse die Kosten von Zahnunfällen übernehmen, wenn die verunfallte Person nicht über den Arbeitgeber gegen Unfälle versichert ist.
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