Inhalt
Gesundheitstipp 11/2020
04.11.2020
Wer einen Termin beim Arzt oder Zahnarzt verpasst oder zu kurzfristig absagt, muss für den finanziellen Schaden aufkommen, der dem Arzt entstanden ist. Ein finanzieller Nachteil ist ihm aber nur entstanden, wenn er am verabredeten Termin keinen anderen Patienten behandeln konnte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden