Inhalt
Nein. Die Unfallversicherung muss für einen Zahnschaden zahlen, wenn Sie auf einen harten Gegenstand im Nahrungsmittel gebissen haben. Voraussetzung: Sie mussten beim Essen des Nahrungsmittels nicht damit rechnen, dass es eine solche Zutat enthält. In Ihrem Fall ist klar: Ein Knochensplitter gehört nicht in eine Wurst; bei einem Knorpelstück wäre das allenfalls anders.
In solchen Fällen wichtig: Bewahren Sie den Knochensplitter auf – er ist ein wichtiges Beweisstück, falls die Versicherung die Übernahme des Schadens ablehnen sollte.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden