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Gesundheitstipp 02/2025
19.02.2025
Letzte Aktualisierung:
20.02.2025
20.02.2025
Nein. Bezahlen Sie die Rechnung, erheben Sie innert zehn Tagen ab Erhalt des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag, und verlangen Sie von der Assura, dass sie die Betreibung löschen lässt. Denn laut Gesetz gilt: Bezahlt ein Versicherter fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, muss ihn die Krankenkasse mindestens einmal schriftlich mahnen und ihm schliesslich eine 30- tägige Nachfrist setzen sowie die Betreibung androhen. Das hat die Assura unterlassen.
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