Nein. Bezahlen Sie die Rechnung, erheben Sie innert zehn Tagen ab Erhalt des Zahlungsbefehls Rechtsvorschlag, und verlangen Sie von der Assura, dass sie die Betreibung löschen lässt. Denn laut Gesetz gilt: Bezahlt ein Versicherter fällige Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht, muss ihn die Krankenkasse mindestens einmal schriftlich mahnen und ihm schliesslich eine 30- tägige Nachfrist setzen sowie die Betreibung androhen. Das hat die Assura unterlassen.