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Gesundheitstipp 02/2014
19.02.2014
Ja, die Krankenkassen zahlen die Impfungen gemäss Impfplan des Bundesamts für Gesundheit und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen. Auf dem Plan steht, welche Impfungen empfohlen werden. Und Masern gehört dazu. Die wichtigsten Impfungen, für die die Krankenkasse die Kosten übernimmt:
- Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung
- Masern, Mumps und Röteln
- Grippe bei Personen ab 65 Jahren und bei Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko
Reiseimpfungen und -prophylaxen wie gegen Malaria zahlt die Kasse nicht. Wie bei allen Leistungen aus der Grundversicherung müssen die Patienten auch bei den Impfungen Franchise und Selbstbehalt bezahlen.
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Franchisenbrefreiung nur für Impfstoff?
Ich habe mich gegen die Masern impfen lassen. Meine Krankenkasse will aber nur die Kosten für den Impfstoff von der Franchise befreien. Die Kosten der Konsultation für die Impfung wird meiner Franchise belastet. Ist dies korrekt? In der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (15. November 2012) heisst es: Auf die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln wird vom 1.1.2013 bis zum 31.12.2015 für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind, keine Franchise erhoben. Mit Impfung ist doch auch die Konsultation dazu gemeint...