Nein. Sachschäden nach einem Un fall sind gemäss Gesetz nur dann versichert, wenn etwas zerstört wird, das «einen Körperteil oder eine Körperfunktion» ersetzt. Das kann zum Beispiel eine Prothese, eine Brille oder ein Hörapparat sein. Für die Reparatur des Velos muss die Unfallversicherung hingegen nichts bezahlen. Wenn nicht Sie selber den Unfall verursacht ha ben, muss der Verursacher für den Schaden aufkommen. Falls er ei ne Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, ist diese leistungspflichtig.