Ja. Die obligatorische Grundversicherung muss nichts an allgemeine Vorsorgeuntersuchungen zahlen. Nur ganz bestimmte Vorsorgeuntersuche sind bezahlt. Das gilt zum Beispiel für Darmspiegelungen bei Leuten im Alter von 50 bis 69 Jahren oder für Untersuchungen durch den Frauenarzt wie etwa den Krebsabstrich.