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Gesundheitstipp 05/2024
15.05.2024
Ja, aber nur, wenn Ihre letzte Tetanusimpfung fünf Jahre oder länger zurückliegt. Der Grund: Bei tiefen Stichverletzungen mit von der Erde verschmutzten Gegenständen riskiert man, an Starrkrampf zu erkranken. Falls Sie bisher weniger als drei Tetanusimpfungen erhalten haben, empfiehlt sich zusätzlich zur Auffrischungsimpfung eine Antikörperspritze gegen Tetanus. Besprechen Sie das mit Ihrer Hausärztin.
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