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Nein, Ihre Unfallversicherung muss die Kosten für die Kleider nicht übernehmen. Die obligatorische Unfallversicherung für Angestellte zahlt in der Regel keine Sachschäden. Ausnahmen: Schäden an Prothesen. Ausser dem muss sie für die Reparatur von Brillen, Hörgeräten und Zahnprothesen aufkommen, wenn der Unfall eine ärztliche Behandlung notwendig macht.
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