Wegen Schmerzen im Bauch lässt sich Daniela Wolf in der Chirurgischen Praxis Zug vom Arzt Philipp Meyer untersuchen. Wenig später erhält die 63-Jährige aus Emmenbrücke LU von einem medizinischen Labor eine Rechnung über 154 Franken für einen Test auf Laktoseintoleranz. Auf der Rechnung steht, die Krankenkasse vergüte diesen Test nicht, die Patientin müsse ihn selbst bezahlen. Daniela Wolf sagt: «Der Arzt hat mir nie gesagt, dass ich die Kosten für den Test übernehmen muss.»
Daniela Wolf protestiert gegen die Rechnung. Sie schreibt Meyer, der Test sei nicht nötig gewesen, denn sie habe bereits gewusst, dass sie keine Laktoseintoleranz habe. Doch der Arzt habe sie nicht danach gefragt.
Barbara Callisaya, Leiterin der Patientenstelle Zentralschweiz in Luzern, bestätigt: «Ein Arzt muss seine Patienten darüber informieren, welche Tests er machen lässt und wenn die Krankenkasse einen Test nicht übernimmt.» So können die Patienten entscheiden, ob sie einen Test selbst bezahlen oder darauf verzichten wollen.
Ombudsmann bringt Arzt zum Einlenken
Philipp Meyer reagierte nicht auf Daniela Wolfs Brief. Einen zweiten, eingeschriebenen Brief nahm er nicht an, die Post schickte ihn an die Absenderin zurück. Auch eine Anfrage des Gesundheitstipp liess der Arzt unbeantwortet. Erst die Intervention von Peter Willi, dem Ombudsmann der Luzerner Ärztegesellschaft, bringt den Zuger Chirurgen zum Einlenken. Anfang Februar teilt der Ombudsmann Daniela Wolf mit, dass sie das Geld für die Untersuchung zurückerhält.