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Ja. Es gilt die freie Arztwahl. Das heisst, dass auch der eigene Kinder- oder Hausarzt die obligatorischen Vorsorgeuntersuche für Schulkinder durchführen darf. Allerdings müssen die Eltern die Kosten dann oft selbst tragen. Weder die Krankenkasse noch die Kantone müssen dafür zahlen.
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