Vor vier Jahren besuchte Mario Cavelti (Name geändert) den Seilpark Balmberg SO. Als er über eine Seilrutsche, eine sogenannte Tyrolienne, sauste, verunfallte er schwer. Die Benutzer erhalten jeweils Handschuhe, um zu bremsen. Cavelti sagt, er habe vom Personal einen zerrissenen Handschuh erhalten. Am Ende der Rutsche prallte er mit den Füssen voran gegen einen Baum. Dabei brach sein linkes Sprunggelenk. Im Spital operierten ihn die Ärzte mehrmals.
Sein Anwalt André M. Brunner aus Sissach BL sagt: «Mein Mandant leidet bis heute unter Schmerzen. Er kann seinen früheren Beruf als Automonteur nicht mehr ausüben und musste sich umschulen lassen.» Cavelti reichte Strafanzeige ein. Doch die Solothurner Staatsanwaltschaft wollte sie nicht behandeln. Die kantonalen Gerichte waren damit einverstanden.
Der Verunfallte fand erst vor Bundesgericht Gehör. Die Lausanner Richter rüffelten die Solothurner Instanzen kürzlich mit selten deutlichen Worten. Die Staatsanwaltschaft habe die Behauptungen des Seilparks «unkritisch» übernommen. Die Betreiber hatten behauptet, das Personal kontrolliere die Handschuhe immer, bevor es sie den Kunden aushändige. Es könne nicht sein, dass der Kunde defekte Handschuhe erhalten habe. Und sollte dies trotzdem der Fall gewesen sein, hätte Cavelti beim Personal intakte Handschuhe verlangen müssen. Beides wies das Bundesgericht zurück. Es forderte die Staatsanwaltschaft auf, gegen die Seilparkbetreiber eine Strafuntersuchung zu eröffnen.
Strafbehörde müsste Untersuchung einleiten
Der Luzerner Anwalt und Haftpflichtspezialist Christian Haag ist erstaunt, dass das Unfallopfer bis vors Bundesgericht gehen musste, damit der Staatsanwalt den Vorfall überhaupt untersucht. Eine Verurteilung des Seilparks sei nicht von vorneherein ausgeschlossen. In solchen Fällen müssten die Behörden stets eine Untersuchung einleiten und den Sachverhalt abklären.
Pikant: In einem anderen Fall führte die gleiche Staatsanwaltschaft auf Antrag des Seilparks unverzüglich eine Strafuntersuchung durch: Sie klagte einen Experten an, der im Auftrag des Gesundheitstipp die Anlage untersucht und betriebliche Mängel festgestellt hatte (Gesundheitstipp 11/2015). Der Staatsanwalt klagte auch zwei Redaktoren an. Das Gericht sprach alle Angeklagten frei.
Der Solothurner Rechtsanwalt Alfred Dätwyler hält fest, dass die Staatsanwaltschaft offenbar in beiden Fällen zugunsten des Seilparks entschieden habe. SVP-Kantonsrat und Anwalt Rémy Wyssmann aus Oensingen SO kommentiert: «Meine Erfahrung zeigt, dass die Solothurner Staatsanwälte grosse Unternehmen und staatliche Institutionen meistens schonend behandeln.»
Die Staatsanwaltschaft sagt, es gebe keinen Zusammenhang zwischen den beiden Verfahren. Die Behörden würden belastende und entlastende Umstände mit gleicher Sorgfalt untersuchen.
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