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Nein. Es reicht, wenn Ihr Arbeitgeber der Kasse bestätigt, dass Sie bei ihm gegen Unfälle versichert sind. Eine Kopie des Arbeitsvertrags oder ein Lohnausweis ist dazu nicht nötig. Arbeiten Sie mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber, sind Sie für Berufs- und Freizeitunfälle obligatorisch über den Arbeitgeber versichert.
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