Inhalt
Nein. Wer mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, ist sowohl für Unfälle bei der Arbeit als auch für Unfälle in der Freizeit versichert – und zwar ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses. Die Unfallversicherung Ihres Betriebs übernimmt somit Ihre Heilungskosten.
Zudem erhalten Sie ab dem dritten Tag nach dem Unfall ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent des versicherten Lohns. Für die ersten beiden Tage (Karenztage) muss der Arbeitgeber mindestens 80 Prozent des Salärs bezahlen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden