Inhalt
Gesundheitstipp 03/2023
22.03.2023
Nein. Am neuen Arbeitsplatz sind Sie erst ab Stellenantritt gegen Unfälle versichert. Da Sie in den letzten Monaten nicht arbeiteten, ist Ihre Krankenkasse für unfallbedingte Arzt- und Spitalkosten zuständig, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Taggeld zahlt die Kasse hingegen keines. Anspruch auf Lohn trotz Arbeitsunfähigkeit hätten Sie am neuen Arbeitsplatz zu Beginn nur, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsähe.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden