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Gesundheitstipp 04/2020
15.04.2020
Nein. Die Unfallversicherung des Betriebs deckt 80 Prozent Ihres Lohns. Die Differenz zum vollen Lohn hätten Sie nur dann zugut, wenn das im Arbeitsvertrag vereinbart worden wäre. Gut zu wissen: Die Versicherung zahlt die Taggelder erst ab dem dritten Tag nach dem Unfall. Für die ersten beiden Tage ist der Arbeitgeber zuständig: Er muss mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen.
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