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Gesundheitstipp 03/2022
16.03.2022
Letzte Aktualisierung:
18.03.2022
18.03.2022
Nicht unbedingt. Sie haben nur dann Anspruch auf eine Neubeurteilung, wenn sich Ihre Beschwerden seit dem Entscheid zur Integritätsentschädigung stark verschlimmert haben oder wenn bei Ihnen neue Beschwerden auftreten, die nicht voraussehbar waren.
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