Nein. Wer wegen eines Unfalls nicht arbeiten kann, muss die versäumte Arbeitszeit nicht nachholen. Gut zu wissen: Sie haben für diese Woche mindestens 80 Prozent des Lohns zugut – für die ersten beiden Tage nach dem Unfall vom Arbeitgeber, danach von der Unfallversicherung des Betriebs.