Ja. Wer nicht mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber angestellt ist, muss die Unfalldeckung obligatorisch bei der Krankenkasse abschliessen. Gut zu wissen: Wenn man sich nach der Aufgabe der letzten Stelle nicht bei der Krankenkasse meldet, kann diese den Unfallzuschlag für maximal fünf Jahre rückwirkend einfordern. Die günstigsten Krankenkassenprämien 2025 für jede Region inklusive Unfalldeckung finden Sie im «K-Tipp» 18/2024.