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Nein. Wer allgemein versichert ist, hat nur Anspruch auf die Kosten für die Behandlung in der allgemeinen Abteilung. Die Differenz der Kosten zwischen der Allgemein- und der Privatabteilung müssen Sie selber zahlen.
Das gilt bei allen Unfällen. Denn Geschädigte sind generell verpflichtet, den Schaden so klein wie möglich zu halten.
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