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Gesundheitstipp 01/2023
25.01.2023
Letzte Aktualisierung:
27.01.2023
27.01.2023
Ja. Nach einem Berufsunfall ist die Unfallversicherung jenes Betriebs zuständig, bei dem sich der Unfall ereignet hat. Sie zahlt nicht nur alle Heilungskosten, sondern ab dem dritten Tag nach dem Unfall auch 80 Prozent Ihres gesamten Verdienstausfalls. Der versicherte Lohn bei Ihrem anderen Arbeitgeber ist somit bei der Berechnung des Taggeldes zu berücksichtigen.
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