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Nein. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers muss Ihnen nur die Behandlungskosten ersetzen, für die Sie versichert sind – also für die halbprivate Abteilung. Die Differenz müssen Sie also selber zahlen.
Nein. Die Haftpflichtversicherung des Autofahrers muss Ihnen nur die Behandlungskosten ersetzen, für die Sie versichert sind – also für die halbprivate Abteilung. Die Differenz müssen Sie also selber zahlen.
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