Inhalt
Ja. Bei der Berechnung der Unfalltaggelder wurde der 13. Monatslohn berücksichtigt. Für die zwei Monate Arbeitsunfähigkeit erhielten Sie also den 13. Monatslohn bereits als Bestandteil der Taggelder. Folglich musste Ihr Arbeitgeber den 13. Monatslohn nur für zehn Monate zahlen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden