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Gesundheitstipp 01/2021
20.01.2021
Ja. Falls Sie mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie im Rahmen der obligatorischen Unfallversicherung des Arbeitgebers auch gegen Unfälle in der Freizeit versichert. Die Prämie für die Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) muss laut Gesetz der Arbeitnehmer zahlen. Der Arbeitgeber darf sie also vom Lohn abziehen. Die Prämie der Berufsunfallversicherung muss hingegen der Betrieb übernehmen.
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