Inhalt
Ja. Suchen Sie zuerst das Gespräch mit dem Zahnarzt, damit er Ihnen die Rechnung erklärt. Ist er der Zahnärzte-Gesellschaft SSO angeschlossen, muss er sich an den geltenden Zahnarzttarif halten. Trotzdem hat er einen gewissen Spielraum. Falls Sie sich mit Ihrem Zahnarzt nicht einigen, können Sie sich an die zuständige zahnärztliche Begutachtungskommission der SSO wenden. Sie finden sie unter www.sso.ch } Patienten } Recht und Tarif } Zahnärztliche Begutachtungskommission.
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