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11.03.2015
Ende November letzten Jahres überreichte der Verein «Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz» dem Bundesrat eine Petition. Darin wird ein Verbot des umstrittenen Keimkillers Triclosan gefordert. Er steht im Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören, Spermien zu schädigen und resistente Bakterien zu fördern.
Jetzt zeigt ein Tierversuch der Universität San Diego in Kalifornien: Der Stoff kann auch Leberkrebs fördern. Triclosan veränderte das Lebergewebe der Mäuse, und sie bekamen häufiger und grössere Tumoren. Die Forscher sind überzeugt, dass dies auch beim Menschen passieren kann.
Hersteller mischen Triclosan in Zahnpastas, Deos, Aftershaves und Akne-Produkte. Laut Martin Forter von «Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz» gelangt der Stoff sowohl über den Mund als auch über die Haut in den Körper: «Es gibt Hinweise, dass er sich im Fettgewebe ansammelt.»
Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen soll Triclosan in Zukunft nur bei Bedarfsgegenständen wie Verpackungen oder Kleidern verboten werden. Bei Kosmetika soll die die kürzlich minimal verschärfte Gesetzgebung der Europäischen Union übernommen werden.
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Deklaration von Triclosan
In der Schweiz ist die Deklaration von Triclosan Pflicht, unabhängig von der Menge. Im Allgemeinen kann man der Deklaration hier auch vertrauen, wie Tests von kantonalen Labors gezeigt haben.
Triclosan K-Tipp
Vom K-Tipp wünsche ich mir weitere zwei Veröffentlichungen betreffend Triclosan: 1) Schon nach Einnahme einer einzigen Dosis Triclosan sei die Herzleistung in Untersuchungen bei Mäusen um 25 Prozent gesunken. Die Tiere hätten zudem 18 Prozent weniger Kraft in den Pfoten gehabt als zuvor, berichten die Forscher im Fachmagazin "Proceedings of the National Academy of Sciences“. 2) Ist die Deklaration von Triclosan auf allen Produkten, die in den Körper gelangen können (z.B. Zahnpaste): A) Pflicht oder B) erst ab einer bestimmten Menge Pflicht oder C) nicht Pflicht in der Schweiz?