Inhalt
Ja. Wird ein Kind tot geboren oder stirbt es bei der Geburt, hat die Mutter laut Gesetz Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und damit auf ein Mutterschaftsgeld. Die Schwangerschaft muss mindestens 23 Wochen gedauert haben.
Während 14 Wochen erhalten Sie deshalb 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Lohns. Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 196 Franken pro Tag. Damit Sie das Geld erhalten, müssen Sie die Dauer Ihrer Schwangerschaft durch ein ärztliches Attest belegen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden