Inhalt
Nein. Einige Krankenkassen verlangen zwar in solchen Fällen die ganze Monatsprämie, weil die Krankenversicherung von «monatlichen Zeiteinheiten geprägt» sei. Diese Begründung sollten Sie aber nicht akzeptieren.
Die Krankenversicherung endet laut Gesetz mit dem Tod. Das gilt auch für die Prämien. Sie schulden damit nur den Prämienanteil bis und mit Todestag.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden