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Gesundheitstipp 06/2021
09.06.2021
Letzte Aktualisierung:
11.06.2021
11.06.2021
Nein. Urteilsfähige Minderjährige sind ebenfalls durch das Arztgeheimnis geschützt. 16-Jährige gelten in der Regel als urteilsfähig. Der Arzt dürfte Ihnen daher nicht einmal sagen, dass Ihre Tochter bei ihm war. Er darf Ihnen nur Informationen geben, sofern und soweit Ihre Tochter damit einverstanden ist.
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