Inhalt
Es kommt darauf an. Wenn die Psychotherapeutin kurzfristig keinen anderen Patienten mehr einplanen konnte, darf sie Ihnen den Termin in Rechnung stellen. Denn durch Ihre Absage ist der Therapeutin ein finanzieller Schaden entstanden. Anders ist es, wenn sie ohnehin ein volles Wartezimmer hat: Dann behandelt sie andere, wenn jemand abgesagt hat.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden