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Gesundheitstipp 07/2023
05.07.2023
Ja. Die Unfallversicherung Ihres Hauptarbeitgebers zahlt die Arztkosten und ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80 Prozent Ihres gesamten Lohnausfalls. Für die ersten beiden Tage nach dem Unfall müssen beide Betriebe mindestens 80 Prozent des Lohns zahlen.
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