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Ja. Ihre Mutter darf die von ihr bezahlten Krankheitskosten vom Einkommen abziehen, sofern sie 5 Prozent des steuerbaren Einkommens übertreffen. Auch allfällige Hilflosenentschädigungen sind bei der Rechnung zu berücksichtigen.
Wer mindestens eine Stunde Pflege pro Tag benötigt, kann zudem in der Steuererklärung Kosten geltend machen, die Folge einer Behinderung sind.
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