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Gesundheitstipp 04/2020
15.04.2020
Ja. Sie müssen allerdings vor der Einlieferung ins Spital mit ihm zusammengelebt haben. Auch darf er nicht verheiratet sein oder einen Beistand haben. Wenn dies der Fall wäre, müsste Ihr Freund in einer Patientenverfügung konkrete Anordnungen getroffen oder in einem Vorsorgeauftrag festgehalten haben, dass Sie ihn bei medizinischen Massnahmen vertreten dürfen.
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