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Gesundheitstipp 02/2021
17.02.2021
Ja. Schwangere müssen zwar für gewisse ärztliche Leistungen weder Franchise noch Selbstbehalt zahlen. Das gilt beispielsweise für die regelmässigen Kontrolluntersuchungen. Bei medizinischen Komplikationen sind sie jedoch erst ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit. Dies gilt bis und mit der achten Woche nach der Geburt des Kindes.
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