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Nein. Der Arbeitgeber muss Ihnen keinen Lohn zahlen, wenn Sie durch eigenes Verschulden nicht zur Arbeit gehen können. Das ist bei Ihrer Schönheitsoperation der Fall, weil sie freiwillig und nicht notwendig ist. Vom Arztzeugnis kann man also nicht zwingend den Lohnanspruch ableiten. Der Arbeitgeber muss Ihnen für eine solche Operation nicht frei geben.
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