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Ja. Sie können verlangen, dass er den Schimmelpilz umgehend und fachgerecht beseitigt. Denn Schimmelbefall in der Wohnung kann der Gesundheit schaden und stellt einen Mangel am Mietobjekt dar. Sollte der Vermieter trotz Mahnung nicht aktiv werden, können Sie den Pilz selbst beseitigen lassen und dem Vermieter dafür Rechnung stellen.
Alternative: eine Klage bei der Schlichtungsbehörde für Mietsachen. Diese soll Ihren Vermieter dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben. Zudem können Sie verlangen, dass der Mietzins so lange reduziert wird, bis der Pilz entfernt ist.
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