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Nein. Das Gesetz bestimmt nicht, wie rasch die Krankenkassen ihre Leistungen erbringen müssen. Im Normalfall sollte Ihre Kasse die Abrechnung aber innerhalb von 30 Tagen erledigen. Einige Kassen setzen sich zum Ziel, die Kosten innert 10 oder 14 Tagen zu vergüten. Erstattet die Kasse die Kosten zu spät zurück, können Sie sich auch an den Krankenkassen-Ombudsmann wenden.
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