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Nein. Zwar erhalten Sie von der Krankenkasse die Rechnung inklusive Franchise und Selbstbehalt. Als Bezüger von Ergänzungsleistungen können Sie aber verlangen, dass Ihnen diese Kosten zurückerstattet werden – höchstens 1000 Franken pro Jahr. Wichtig: Abrechnungen von Ärzten, Spitälern und Apotheken müssen Sie innert 15 Monaten nach Rechnungsstellung an die EL-Stelle weiterleiten. Wer diese Frist verpasst, erhält keine Rückerstattungen mehr.
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