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Gesundheitstipp 10/2021
13.10.2021
Nein. Angestellte, die im Kanton Zürich bei Privaten hauswirtschaftliche Arbeiten ausführen, haben einen Anspruch auf eine Krankentaggeldversicherung. Diese Versicherung muss im Krankheitsfall ab dem 31. Tag der Abwesenheit bis zu 720 Tage lang 80 Prozent des Lohns zahlen. Wenn Ihr Arbeitgeber keine solche Versicherung abschliessen will, muss er Ihnen im Krankheitsfall so viel bezahlen, wie eine Versicherung übernehmen würde.
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