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Ja. Eine Gönnerschaft ist keine Versicherung, sondern eine Spende. Die Rega ist eine Stiftung und eine Stiftung hat auch keine Mitglieder.
In den Bestimmungen der Rega heisst es, dass sie die Kosten einer Rettungsaktion «in ihrem Ermessen» erlassen kann – vor allem dann, wenn keine Versicherung einspringt. Doch die Rega ist dazu nicht verpflichtet.
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