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Gesundheitstipp 05/2022
07.05.2022
Letzte Aktualisierung:
11.05.2022
11.05.2022
Ja. Laut Krankenversicherungsgesetz gilt: Der Leistungserbringer oder die Krankenkasse muss den Krankenversicherten unaufgefordert eine Kopie der Rechnung zukommen lassen. Als vom Gesetz anerkannte Leistungserbringer gelten neben Ärzten und Spitälern unter anderem auch Chiropraktoren, Psychotherapeuten, Pflegeheime oder Apotheken.
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